Lloyd Werft: Keine UVP-Pflicht für Schiffsrecycling-Projekt

Ende April erhielt die zur Benli-Gruppe gehörende Emder Werft EWD als erstes Unternehmen in Deutschland die Genehmigung für den Rückbau von Schiffen. Nun will auch die Lloyd Werft in Bremerhaven ins Schiffsrecycling einsteigen und will hierfür beim Bremer Umweltsenat eine Genehmigung beantragen. Nach einer Vorprüfung kam die Behörde Mitte Mai zu dem Ergebnis, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Wie das in der Bremer Senatskanzlei zuständige Referat für Wirtschaft, Häfen und Transformation informiert, betreibt die Lloyd Werft in Bremenhaven bereits eine Werft für den Um- und Neubau von Schiffen. Die Anlage, die aus mehreren Docks, Pieranlagen und weiteren Einrichtungen besteht, soll nun künftig auch für den kontrollierten Rückbau und zum Abwracken von Schiffen genutzt werden.

Der Schiffsrückbau unterscheide sich dabei praktisch nicht von den bereits bisher durchgeführten Tätigkeiten des Um- und Neubaus. Es kämen ausschließlich bereits zugelassene Verfahren zum Einsatz. Im Rahmen des Rückbaus würden zunächst die flüssigen Betriebsstoffe entfernt, bevor die festen Stoffe entnommen werden. Die darauf folgende Zerlegung des Schiffskörpers habe zum Ziel, den hochwertigen Sekundärstahl zu verwerten und die hochwertigen Rohstoffe in den Stoffkreislauf zurückzuführen.

Laut Umweltsenat besitzt der geplante Standort im Hafengebiet bereits sämtliche Ver- und Entsorgungsanschlüsse, und auch die verkehrstechnische Erschließung über Straßen- und den Schienenverkehr sei gewährleistet. Die Lagermenge sei auf maximal 50.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle und ca. 27.000 Tonnen Schrotte begrenzt.

Welche Art von Schiffen die Lloyd Werft künftig in Bremerhaven recyceln will und wann mit der Aufnahme des operativen Betriebs zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Eine EUWID-Anfrage zu weiteren Details des Vorhabens blieb unbeantwortet.

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