
Im Streit um die Rücknahme von Elektroschrott hat die Deutsche Umwelthilfe einen wichtigen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Koblenz errungen. Das Gericht verpflichtete den Discounter Lidl, alte Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen – und wies zugleich die von Lidl erhobene Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurück.
Konkret ging es um zwei Lidl-Filialen in Rheinland-Pfalz. Dort hatten Mitarbeiter im Mai 2023 einem Testkäufer der DUH die Rücknahme eines alten Kopfhörers, eines Ladegeräts und eines Ladekabels verweigert – Geräte, die nach ElektroG unter die gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels fallen. Sie waren kleiner als 25 Zentimeter und wurden unabhängig vom Neukauf zur Rückgabe angeboten. Lidl hatte die Annahme mit dem Hinweis verweigert, dies sei nur im Zusammenhang mit einem Kauf möglich – ein klarer Verstoß, wie das Gericht feststellte.
Gericht sieht Lebensmitteleinzelhändler nicht benachteiligt
Lidl argumentierte vor Gericht, die Rücknahmepflicht im Elektrogesetz sei verfassungswidrig und benachteilige Lebensmitteleinzelhändler willkürlich gegenüber anderen Einzelhändlern – insbesondere gegenüber Drogeriemärkten. Das OLG wies diese Argumentation entschieden zurück. Die Pflicht zur Rücknahme sei durch das Europarecht gedeckt und verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem seien Drogeriemärkte sehr wohl von der Rücknahmepflicht betroffen – sofern sie ebenfalls entsprechende Geräte anbieten und über die gesetzlich definierte Mindestverkaufsfläche verfügen. Das Gericht stellte zudem klar, dass es dem Gesetzgeber freistehe, gerade stark frequentierte Supermärkte für eine unkomplizierte Rückgabe heranzuziehen, um die Sammelquote für Altgeräte zu erhöhen.
Die Deutsche Umwelthilfe wertet das im März ergangene Urteil als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die mangelhafte Rückgabe von Elektroschrott. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kritisierte das Verhalten von Lidl scharf: „Supermärkte machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass sich ein Großkonzern vor dieser Verantwortung drücken wolle, indem er sich vor Gericht als Opfer angeblicher staatlicher Willkür darstelle.
„Mit dem Versuch, die Rücknahmepflicht von Elektroschrott in Supermärkten zu Fall zu bringen, ist Lidl jedoch jämmerlich gescheitert“, so Metz weiter. Statt gegen geltendes Recht zu klagen, sollte der Discounter lieber „Verbraucherinnen und Verbrauchern möglichst leicht machen, ausgediente Elektrogeräte zurückzugeben“.
Die Rücknahmepflicht ist auch vor dem Hintergrund der verfehlten Sammelquoten von zentraler Bedeutung: Laut Statistischem Bundesamt lag die Sammelquote für Altgeräte in Deutschland im Jahr 2023 lediglich bei knapp unter 30 Prozent – weit entfernt von der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 65 Prozent. Wegen der anhaltenden Defizite hat die EU bereits im letzten Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
„Unkomplizierte, verlässliche Sammelstellen sind ein wesentlicher Faktor, dieses massive Umweltproblem in den Griff zu kriegen“, betont die DUH. Die Organisation kündigte an, auch künftig die Einhaltung der Rücknahmepflicht regelmäßig zu überprüfen – notfalls erneut mit rechtlichen Mitteln.
Lidl kann noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen
Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG Koblenz nicht zu. Lidl bleibt lediglich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Der wie Lidl ebenfalls zur Schwarz-Gruppe gehörende Entsorger Prezero hatte erst kürzlich mit der Übernahme des Kühlgeräterecyclers L+N sein Engagement in der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten betont und dabei auch mögliche Synergien innerhalb des Gesamtkonzerns hervorgehoben.



