Auch ein von Sperrmüll überquellender Keller rechtfertigt noch nicht die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts in Frankfurt am Main hervor. Der Vermieter einer Hinterhauswohnung hatte es seiner Mieterin übelgenommen, dass sie ihren Keller zu einem ...
Kündigung wegen Sperrmüll im Keller nicht gerechtfertigt
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