Korrektur

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In unserer Ausgabe 26/2014 vom 24. Juni 2016 berichteten wir über die Einigung der EU-Energieminister zur Biokraftstoffpolitik und bezeichneten die vereinbarte Quote von 7 Prozent für herkömmliche Biokraftstoffe irrtümlich als Mindestanteil. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Obergrenze: Der „Anteil von ...

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