Die Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden an den Erlösen der kommunalen Altkleidersammlung in Köln ist anscheinend rechtswidrig. Vielmehr müssen die Erlöse laut einer Prüfung des städtischen Rechtsamtes vollständig in den Gebührenhaushalt fließen und damit zur Entlastung bei den Abfallgebühren der Bürger ...
Köln: Beteiligung von Karitativen an Altkleidererlösen rechtswidrig
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