Köhler & Klett: Flüssigböden sind Böden und kein Abfall

|
|

Flüssigböden sind weiterhin Böden und nicht als Abfall anzusehen. Das ist einer Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett im Auftrag der Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden (BQF) zu entnehmen. Demnach stellen Flüssigböden aufgrund ihrer bodenähnlichen Eigenschaften weiterhin Bodenmaterial ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -