Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen sollten bei den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder einen Feststellungsantrag stellen, dass die betreffende Anlage auch zukünftig nicht emissionshandelspflichtig ist. Das empfiehlt die Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett in ihrem aktuellen Newsletter. Parallel dazu ...
Köhler & Klett empfiehlt Abfallverbrennern Feststellungsantrag zum TEHG zu stellen
Anwälte befürchten restriktive Auslegung des neuen Gesetzes durch DEHSt
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