Knappe Fristen bei Umsetzung der EU-Batterieverordnung: Rücknahmesysteme fordern pragmatische Übergangslösung und neue Herstellerstelle

Die Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung in deutsches Recht ist ins Stocken geraten. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages wird das geplante Batteriegesetz-EU-Anpassungsgesetz  aller Voraussicht nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden können. Damit droht ab dem 18. August eine rechtliche Übergangsphase, in der die Vorgaben der EU-Verordnung unmittelbar gelten, die notwendigen nationalen Durchführungsvorschriften jedoch fehlen.

Vor diesem Hintergrund haben die bestehenden Rücknahmesysteme für Gerätebatterien Forderungen an Politik und Verwaltung formuliert. Sie drängen auf eine pragmatische Übergangslösung, um Chaos im Markt zu verhindern und die Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung sicherzustellen.

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