Die für die Jahre 2019 und 2020 von der Stadt Mönchengladbach erhobenen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren sind nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf vergangene Woche entschieden. Die Richter wiesen mehrere Klagen gegen die Festsetzung von Abfallentsorgungs- und ...
Klagen gegen Abfallgebühren in Mönchengladbach abgelehnt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -