Ein Nachbar der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Straubing hat gegen deren Bau geklagt und Recht bekommen.
Anfang April 2022 erteilte die Regierung von Niederbayern dem Anlagenbetreiber die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Vorhaben. Nun hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Regierung von Niederbayern aufgehoben.
Die Genehmigung stelle nicht sicher, dass durch An- und Abfahrten zum Betriebsgelände der Straubinger Energie- und Reststoffverwertungs GmbH keine schädlichen Umwelteinwirkungen am Wohnhaus des Klägers hervorgerufen werden können, erklärte das Verwaltungsgericht. Zwar seien Lärm- und Verkehrsgutachten eingeholt worden. Diese Gutachten seien jedoch methodisch fehlerhaft. Außerdem sei zusätzlicher Verkehrslärm, verursacht durch eine Engstelle in der Zufahrtsstraße zur Verbrennungsanlage, weder ermittelt noch bewertet worden.
Im Sommer 2021 sprach sich bereits der Bund Natuschutz in Bayern (BN) gegen jegliche Neubauten von Klärschlammverbrennungsanlagen in Bayern aus. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe forderte nachhaltigere Lösungen als die Verbrennung für die Beseitigung von Klärschlamm.




