Klärschlammprojekt Walheim: RP verbietet vorzeitige naturschutzbezogene Maßnahmen

EnBW klagt vor VGH gegen Veränderungssperre der Gemeinde Walheim

Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) untersagt, am Standort des geplanten Klärschlammheizkraftwerks in Walheim vorzeitig naturschutzfachliche Maßnahmen durchzuführen. Einen entsprechenden Antrag der EnBW im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hat die Behörde in weiten Teilen abgelehnt. Grund hierfür sei vor allem eine Veränderungssperre, die die Gemeinde Walheim beschlossen habe, teilte das RP mit.

Wie berichtet, will die EnBW die Monoverbrennungsanlage am bestehenden Kraftwerksstandort Walheim im Landkreis Ludwigsburg errichten. In der Anlage soll ausschließlich kommunaler Klärschlamm verbrannt werden. Sie wird für maximal 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm sowie 5.000 Tonnen trockenen Klärschlamm ausgelegt sein, was einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse entspricht. Die maximale Feuerungswärmeleistung der Anlage beträgt 15,1 MWth. Im ersten Quartal 2027 soll sie in Betrieb gehen.

Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des RP...

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