Klärschlamm: RWE erhält Genehmigung für Verbrennungslinien 3 und 4 in Hürth-Knapsack

Die RWE Power AG hat von der Bezirksregierung Köln die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Klärschlamm-Monoverbrennungslinien am Standort Knapsacker Hügel in Hürth bekommen. Es handelt sich um die baugleichen Linien 3 und 4, die RWE Ende Juni 2024 beantragt hat.

Laut Genehmigungsbescheid soll jede Linie bis zu 24 Tonnen Klärschlamm pro Stunde bei maximal 8.000 Volllastbetriebsstunden pro Jahr durchsetzen können. Die technischen Daten und Entsorgungskapazitäten entsprächen weitgehend den bereits in Bau befindlichen Anlagenlinien 1 und 2, die gemeinsam eine Kapazität von 360.000 Tonnen pro Jahr erreichen sollen, erklärte RWE Power gegenüber EUWID.

Die vollautarken und flexibel einsetzbaren Anlagen würden die integrierte Infrastruktur des Standorts nutzen und könnten auch getrennt voneinander betrieben werden, so das Unternehmen. Sie verfügen über Klärschlammtrockner mit einer Kapazität von 576 Tonnen täglich je Anlage.

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