
Der Kieswerkbetreiber Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH (HKG) aus Lützen will im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts eine Deponie der Klasse I (DK I) errichten und über seine Betriebsgesellschaft Ostdeutsche Baustoffe betreiben. Auf zwei Flächen des HKG-Kiessandtagebaus Nellschütz soll ein nutzbares Ablagerungsvolumen von rund 2,5 Mio. Kubikmetern bzw. 4,2 Mio. Tonnen entstehen. Ausgehend von einer durchschnittlichen jährlichen Anlieferungsmenge von 150.000 Tonnen wird mit einer Deponielaufzeit von ca. 28 Jahren gerechnet.
Laut dem beim Umweltamt des Burgenlandkreises eingereichten Planfeststellungsantrag sollen auf der Deponie nicht wiederverwertbare Bauabfälle wie Boden und Bauschutt sowie Aschen und Schlacken aus der thermischen Abfallbehandlung beseitigt werden. Der geplante Deponiestandort liegt laut HKG im Zentrum der sich sehr dynamisch entwickelnden Metropolregion Mitteldeutschland im Dreiländereck Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.
Die abzulagernden Abfälle sollen aus einem Einzugsgebiet im Umkreis von 50 Kilometern angeliefert werden, in dem sich Städte wie Halle, Leipzig, Gera, Zwickau, Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Zeitz und Altenburg befinden. Zudem seien im Einzugsgebiet wesentliche Verkehrs- und Infrastrukturobjekte angesiedelt. Verwiesen wird auf einen nachgewiesenen Ablagerungsbedarf umliegender Unternehmen, darunter Prezero und Remex, in Höhe von 215.000 Tonnen pro Jahr.
Entsorgungssicherheit durch ausstehende Umsetzung von Profen-Nord stark gefährdet
Wie HKG im Antrag darlegt, gibt es eine erhebliche Ungleichverteilung der Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt. Alle drei aktiven DK-I-Deponien Walbeck, Farsleben und Reesen liegen demnach im nördlichen Teil des Landes, während es im Zentrum und im Süden des Landes derzeit keine verfügbare DK-I-Deponie gebe.
Zwar gibt es mit der nur 25 Kilometer von Nellschütz entfernt liegenden geplanten Deponie Profen-Nord ein bereits seit 2016 planfestgestelltes Deponievorhaben, durch das DK-I-Ablagerungskapazitäten in Höhe von über fünf Mio. Kubikmetern entstehen sollen. Aufgrund von Klagen beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg befindet sich die von der Mueg GmbH – einem Gemeinschaftsunternehmen des Entsorgers Remondis und des Bergbauunternehmens Mibrag – geplante Anlage allerdings noch nicht in der Umsetzung. Damit sei die vom Land prognostizierte Entsorgungssicherheit in den kommenden Jahren wesentlich gefährdet, argumentiert HKG.
Aber selbst bei Realisierung der Deponie Profen-Nord – das OVG hat dem Burglandkreis kürzlich die Möglichkeit eröffnet, in einem Planergänzungsverfahren gerügte Verfahrensfehler zu heilen –, sieht HKG den Bedarf für die in Lützen-Zorbau geplante DK-I-Deponie Nellschütz gegeben. So liege insbesondere die Stadt Halle, die gegenwärtig das größte Potenzial zur Entsorgung mineralischer Abfälle aufweise, außerhalb eines für den Abfalltransport zur Deponie Profen-Nord akzeptablen Radius von 50 Kilometern. Zudem diene Profen-Nord vor allem der Entsorgung von Aschen und Schlacken aus der Braunkohleverbrennung. Eine regelmäßige Annahme mineralischer Bauabfälle zu Einbauzwecken würde HKG zufolge das Annahme- und Einbauregime stören und liege abseits des Kerngeschäfts des Betreibers.
Auch ein länderübergreifender Transport von zu entsorgendem Material insbesondere aus dem Oberzentrum Halle sowie weiteren Gebieten des geplanten Einzugsgebiets der Deponie Nellschütz sei derzeit nicht mit kurzen Transportdistanzen möglich. So gebe es auch in den benachbarten Ländern Sachsen und Thüringen nur eine geringe Anzahl an DK-I-Deponien, die sich zudem nicht nahe den Landesgrenzen befinden.
Die aktuelle Situation bietet laut HKG damit keine Entsorgungssicherheit für die genannte Metropolregion. Zudem sei vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Verschiebung von Stoffströmen als Folge der Mantelverordnung mit einer weiteren Verschärfung der Entsorgungssituation zu rechnen. Dies werde zwangsläufig zu einer enormen Erhöhung der Entsorgungskosten mineralischer Bauabfälle führen, warnt die Antragstellerin. Die geplante Deponie Nellschütz könne daher zu einer wesentlichen Entlastung beitragen und so enorme Wettbewerbsvorteile für die ganze Region bedeuten.
Die Antragsunterlagen für die Deponie Nellschütz liegen bis zum 2. März zur Einsichtnahme aus und sind hier abrufbar. Daran schließt sich eine einmonatige Einwendungsfrist bis zum 2. April an.



