Die Entsorgung gewerblicher Beseitigungsabfälle durch öffentlich-rechtliche Entsorger ist dem kommunalen Hoheitsbereich zuzurechnen und damit nicht steuerpflichtig. Eine entsprechende Klarstellung hat vorige Woche das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Wie das Ministerium an den Verband kommunaler Unternehmen ...
Keine Steuerpflicht auf Beseitigung haushaltsähnlicher Gewerbeabfälle
Finanzministerium: Hoheitliche Tätigkeit / VKU begrüßt Klarstellung
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