Keine Steuerpflicht auf Beseitigung haushaltsähnlicher Gewerbeabfälle

Finanzministerium: Hoheitliche Tätigkeit / VKU begrüßt Klarstellung

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Die Entsorgung gewerblicher Beseitigungsabfälle durch öffentlich-rechtliche Entsorger ist dem kommunalen Hoheitsbereich zuzurechnen und damit nicht steuerpflichtig. Eine entsprechende Klarstellung hat vorige Woche das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Wie das Ministerium an den Verband kommunaler Unternehmen ...

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