Private Haushalte benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, um die Blaue Tonne für eine gewerbliche Altpapiersammlung im öffentlichen Straßenraum zur Entleerung aufzustellen. Dies entschied das Sächsische OVG in einem aktuellen Urteil (Az.: 1 A 966/10 v. 1. März 2012) und gab damit dem Entsorger Kühl recht, der ...
Keine Sondernutzungserlaubnis für Papiertonnen erforderlich
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