Keine Sondernutzungserlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit

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Gleich in zwei Verfahren ist ein Altkleidersammler mit Klagen gegen die Stadt Hemmingen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. So bestätigte das Gericht sowohl eine Beseitigungsanordnung als auch die Ablehnung von beantragten Sondernutzungserlaubnissen. Die Urteile (Az. 7 A 6744/13 und Az. 7 A 6561/13; ...

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