Ein Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam, hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Aktenz. 54 Ca 14420/14 vom ...
Keine Anrechnung von Urlaubsgeld auf Mindestlohn
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