Keine Angebote für insolventen Recycler Schrott Wetzel Ost

Die Suche nach Investoren zur Übernahme der Aktivitäten des insolventen ostdeutschen Recyclingbetriebs Schrott Wetzel Ost dauert an. Bisher sei aber noch kein Angebot eines möglichen Erwerbers eingegangen, teilte der vom Amtsgericht Leipzig zum Insolvenzverwalter bestimmte Rechtsanwalt Thomas Jacobs mit. Damit droht dem Betrieb aus dem sächsischen Elstertrebnitz die Schließung. „Ohne Investor ist eine Betriebseinstellung unvermeidbar“, so Jacobs.

Wie berichtet, ist die Schrott Wetzel Ost GmbH, die neben dem Firmensitz in Elstertrebnitz bei Leipzig noch über Zweigniederlassungen in Berlin/Vogelsdorf sowie im thüringischen Eisenberg und in Roßlau in Sachsen-Anhalt verfügt, seit Mitte August zahlungsunfähig. Gegenwärtig ruht der Geschäftsbetrieb. Annahme und Abholung von Material finden nicht statt, informiert das Unternehmen auf seiner Homepage. Im letzten Jahr verarbeitete Schrott Wetzel Ost mit seinen über 120 Mitarbeitern rund 275.000 Tonnen Stahlschrott, 9.000 Tonnen Aluminiumschrott und 8.000 Tonnen weitere NE-Sorten.

Nach Mitteilung des Amtsgerichts Leipzig wurde am 30. Oktober das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schrott Wetzel Ost GmbH eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 15. Dezember schriftlich anzumelden. Der Gläubigerausschuss, dem unter anderem Peter Adam vom Saalfelder Speditionsbetrieb Adam Transport & Logistik GmbH angehört, trifft sich erstmals am 14. Januar.

Schon jetzt ist aber absehbar, dass die Gläubiger auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben werden. Wie das Amtsgericht am Montag bekannt gab, hat Rechtsanwalt Jacobs dem Gericht Masseunzulänglichkeit angezeigt. Demnach werde das schuldnerische Vermögen der Schrott Wetzel Ost GmbH zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung der Insolvenzverordnung befriedigt werden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind laut Verordnung unzulässig.

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