Um Verbraucher und Kleinstunternehmen bei Zahlungsproblemen aufgrund der Corona-Pandemie zu schützen, gilt für bestimmte Dauerschuldverhältnisse bis 30. Juni ein Zahlungsmoratorium. Dann allerdings werden die aufgeschobenen Zahlungen ohne eine weitere Mahnung fällig. Nach dem Ende März beschlossenen „Gesetz ...
Kein Zahlungsmoratorium für Abfallgebühren
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