Gegen die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ab 2015 geforderte Getrenntsammlung von Bioabfällen dürfte es kaum überzeugende Argumente geben. Dies gelte auch für Regionen, in denen eine Getrennterfassung noch nicht eingeführt ist. Die „vergleichsweise eindeutigen Vorgaben des Paragrafen 11 Abs. 1 im neuen ...
Kaum überzeugende Argumente gegen Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen
Bergs: Vorgaben im KrWG klar benannt, keine Präzisierung in BioAbV 2015
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -