Nicht jede unvollständige oder verspätete Leistungserbringung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers führt zu einem Anspruch des Nutzers auf Gebührenermäßigung. Darauf verweisen die Juristen der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) vor dem Hintergrund der Pandemie, wodurch derzeit ...
Kaum Anspruch auf Gebührenermäßigung
Coronakrise
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