Der Düngemittelhersteller K+S darf vorläufig weiterhin salzhaltige Produktions-Abwässer in die Werra einleiten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Ende Juli beschlossen (Az.: 2 B 864/14 vom 24.07.2014). Der Verband Hessischer Fischer hatte einen Eilantrag mit dem Ziel gestellt, die Einleitung bis ...
K+S darf zunächst weiter Abwässer in die Werra einleiten
Ähnliche Artikel
© 2014 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.