Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) bemängelt, dass durch die handwerklich nicht ausgereiften Regelungen der EBeV 2030 eine Vielzahl von nicht absehbaren Folgeschäden entstehen. „Trotz aller Bedenken aus Expertenkreisen sowie der offensichtlichen negativen Auswirkungen hält die Bundesregierung an einer Ausweitung des nationalen Emissionshandels fest und strickt nunmehr einen Verordnungsentwurf, der letztendlich die Untauglichkeit der Anwendung des BEHG auf die thermische Abfallbehandlung aufzeigt“, sagte ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. ...
ITAD kritisiert geplante Vorgaben zur BEHG-Umsetzung für die Abfallverbrennung
Regelungen der EBeV 2030 „handwerklich nicht ausgereift“
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