Vertreter der Mitgliedstaaten haben am vergangenen Freitag den Vorschlag über das Berechnungsverfahren für den Rezyklatanteil in Einweg-PET-Getränkeflaschen in einer Ausschusssitzung geprüft, der von der EU-Kommission als Teil ihres Winterpakets für die Kreislaufwirtschaft vorgelegt wurde.
Der geplante Durchführungsbeschluss zur Einwegplastikrichtlinie (SUPD) sieht unter anderem vor, dass zunächst nur Post-Consumer-Rezyklate (PCR) angerechnet werden dürfen, die in der Europäischen Union hergestellt wurden. Erst nach diesem Stichtag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen soll Recycling-PET aus Ländern außerhalb der EU berücksichtigt werden dürfen.
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen hält regionale Herkunftsbeschränkungen grundsätzlich für fragwürdig, weil sie die Möglichkeiten für Kunststoffverpackungshersteller in Deutschland bei der Auswahl von Rohstoffquellen einschränke, und spricht sich für die Durchführung einer Folgenabschätzung für die geplanten Regelungen aus. ...




