Holzenergiewirtschaft fordert Anpassung von LAI-Auslegung

In einer gemeinsamen „Stellungnahme zum LAI-Auslegungskatalog zur 44. BImSchV“ fordern zahlreiche Verbände der Holzenergiewirtschaft eine Anpassung der Definition zur Biobrennstoffeigenschaft von chemisch behandelten Gebrauchthölzern. So werden die Bundesländer dringend gebeten, die LAI-Empfehlung hinsichtlich der Grenzwerte der DIN 17225-4 nicht zu vollziehen, sondern stattdessen die DIN EN ISO 17225-9 Tab.2 I4 zu berücksichtigen.

Des Weiteren sei eine Anpassung der EU-Biomassedefinition für Holzabfälle im Rahmen der anstehenden Novellierung der IED-Richtlinie notwendig, um den Stand der Technik und die DIN EN ISO 17225-9 zu berücksichtigen.

Hintergrund sind von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) im Januar veröffentlichte Auslegungsfragen zur 44. BImSchV. Darin gibt die LAI eine Empfehlung ab, welche Schadstoffgehalte in Holzabfällen der Altholzkategorie A II zulässig sind, um als Biobrennstoff im Sinne der 44. BImSchV zu gelten. Laut LAI liegt die Biobrennstoffeigenschaft dann vor, wenn die Grenzwerte der DIN EN ISO 17225-42, Tabelle 2, Klasse B2 im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes des VDI 3462 Blatt 4 eingehalten werden. Zwar habe die LAI-Auslegung nur Empfehlungscharakter, könne jedoch über Erlass der Bundesländer Rechtsverbindlichkeit erhalten.

Aus Sicht der Verbände – darunter ASA, BAV, Bundesgütegemeinschaft Holzasche, DeSH, Carmen, FVH und HEF – gefährde die Anwendung der Grenzwerte nach der DIN EN ISO 17225-4 Tab. 2 Klasse B2 einerseits den Zubau von Neuanlagen unter dem Geltungsbereich der 44. BIm-SchV. Andererseits seien auch Bestandsanlagen bedroht, die ab dem Jahr 2000 auf Grundlage der 4. BImSchV in Verbindung mit der TA Luft genehmigt und errichtet wurden. Die Anwendung der Grenzwerte würde aus Sicht der Verbände zu einer massiven Einschränkung des genehmigten Brennstoffbandes mit schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen führen.

Die DIN EN ISO 17225-4 ziele zudem auf Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen/kommunalen Bereich ab. Für den Einsatz von chemisch behandelten Gebrauchthölzern für die industrielle Verwendung in geregelten Holzheiz(kraft)werken mit einer professionellen Filtertechnik empfiehlt die DIN EN ISO 17225-4 dagegen die DIN EN ISO 17225-9. Durch diese seit Oktober 2021 vorliegende einschlägige internationale Norm seien die Spezifikationen von Gebrauchthölzern für die industrielle Verwendung definiert.

Die Stellungnahme finden Sie hier:

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