Ein britischer Unternehmer ist zu empfindlichen Strafen wegen Betrugs mit angeblichen Exporten von Kunststoffverpackungsabfällen verurteilt worden. Ein Geschäftsführer der Firma EDU Case wurde Mitte Mai vor einem Gericht in Birmingham zu einer Gesamtstrafe in Höhe von rund 477.000 Pfund verurteilt, die sich aus einer Beschlagnahme von Vermögensvorteilen, einer Geldstrafe und Kosten für die Untersuchung zusammensetzt, berichtet die britische Umweltbehörde in einer Pressemitteilung.
Dem Gericht lag eine umfassende Untersuchung der Environment Agency vor. Der 42 Jahre alte Unternehmer habe sich schuldig bekannt, durch falsche Angaben in der Nationalen Abfallverpackungsdatenbank (NPWD) der Umweltbehörde betrogen zu haben. Der Richter verhängte eine zweijährige Haftstrafe, die jedoch für 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde der Mann verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten eine Strafzahlung in Höhe von 255.000 Pfund zu leisten, andernfalls droht ihm eine zusätzliche Haftstrafe von drei Jahren.
Des Weiteren wurde er für einen Zeitraum von vier Jahren von der Tätigkeit als Geschäftsführer ausgeschlossen und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Seine Firma wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Pfund belegt. Zusätzlich wurden der Umweltbehörde 22.000 Pfund für die Durchführung der Ermittlungen zugesprochen.
Die illegalen Praktiken wurden Ende 2022 von der Umweltbehörde aufgedeckt. Dabei ging es um falsche Angaben zu Exporten von Kunststoffabfällen. So seien rund 800 Tonnen Kunststoffabfälle als exportiert deklariert wurden, obwohl diese nie das Land verlassen hatten. Durch diese Manipulationen erlangten der Geschäftsführer und sein Unternehmen einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil von etwa 255.000 Pfund....




