Herstellerverantwortung ist „Schlüssel“ für Kreislaufwirtschaft in der Textilbranche

BDE, bvse und Gemeinschaft für textile Zukunft fordern schnelle Umsetzung

Die Gemeinschaft für textile Zukunft (GftZ), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) sowie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) begrüßen die neuen Ansätze der Europäischen Kommission zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie im Umgang mit Textilien. Besonders die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) sei „sehr dringend erforderlich“ und der „Schlüssel“ für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Sie müsse daher schnellstmöglich in die Umsetzung kommen, spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie. Korrekturbedarf sehen die Organisationen bei den geplanten Gebühren für Wiederverwender, der Sonderbehandlung von Sozialunternehmen und bei der Textilsortierung nach dem Prinzip räumlicher Nähe.

In einer gemeinsamen Stellungnahme befürworten die Organisationen generell die EU-Bemühungen, einheitliche Anforderungen an die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Textilien festzulegen, Registrierungsregelungen der Inverkehrbringer zu harmonisieren und nationale Register zu verknüpfen. In diesem Sinne fordern sie ausdrücklich die Streichung der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen, damit alle Marktteilnehmer unabhängig von ihrer Größe in das EPR-System einbezogen werden. Auch kleine Firmen können erhebliche Mengen an Textilien in Verkehr bringen und sollten daher nicht aus der Verantwortung genommen werden, heißt es in der Begründung. Zu deren Erleichterung seien jedoch vereinfachte Meldeverfahren mit pauschalen Angaben und angepasster Meldefrequenz möglich.

Gleichbehandlung aller Akteure, inklusive Sozialunternehmen

Nicht einverstanden sind BDE, bvse und GftZ mit Sonderrechten für Sozialunternehmen: „Wir sind der Ansicht, dass alle an der Sammlung und Behandlung von Textilabfällen beteiligten Akteure gleichbehandelt werden müssen.“ Auch soziale Unternehmen sollten gesammelte Textilien an die Betreiber des EPR-Systems melden, fordern die Organisationen. Denn ca. 30 Prozent der gesammelten Alttextilien in Deutschland stammen von gemeinnützigen Sammlungen – diese Mengen müssen den Systembetreibern zur Verfügung stehen, um vorgegebene Wiederverwendungs- und Recyclingquoten zu erreichen.

Obwohl Sozialunternehmen eine wichtige Rolle in der Textilsammlung spielen, erfordere die nachhaltige Verarbeitung von Textilabfällen auf dem derzeitigen industriellen Niveau hochqualifizierte Fachleute und spezialisierte Unternehmen, heißt es darüber hinaus in der aktuellen Stellungnahme. Daher müsse die Eigenvermarktung durch gewerbliche Sammler und Sortierer weiterhin möglich sein, aber mit der Verpflichtung zur Dokumentation der Mengen.

Kritik an Gebühren für Wiederverwender

Kritisch äußern sich die Verbände zu Plänen, Gebühren von Wiederverwendungsunternehmen zu erheben, die zum ersten Mal gebrauchte Textilien bereitstellen. Dies würde den gesamten Second-Hand-Markt belasten und die Förderung eines europäischen Marktes für Altkleider konterkarieren. Außerdem würde diese Regelung die Abfallhierarchie der EU behindern, welche die Wiederverwendung vor dem Recycling priorisiert. Daher dürften nur neue Textilerzeugnisse unter die EPR fallen. Gelobt wird jedoch die Klarstellung, dass Textilien und Schuhe aus verschiedenen Herkunftsbereichen unter die EPR fallen sollen, sofern es sich um haushaltsähnliche Waren handelt. Und auch die Geltung der Herstellerverantwortung für Matratzen und Teppiche, jedoch mit eigenem EPR-System, sei begrüßenswert.

Ablehnung „räumlicher Nähe“ als Sortierprinzip

Den Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Sortierung nach dem Prinzip der „räumlichen Nähe“ vorzunehmen, lehnen BDE, bvse und GftZ entschieden ab. Sie argumentieren, dass vor allem Unternehmen mit großen Kapazitäten auf die Sortierung spezialisiert seien. Räumliche Nähe sei zudem weder ein Garant für einen geringeren CO2-Verbrauch, noch gebe es dafür eine klare Definition. Das wiederum könnte zu unterschiedlichen Interpretationen führen, die eine Harmonisierung von EU-weiten EPR-Anforderungen erschweren.

Plädoyer für beschleunigte Umsetzung der Ziele

Positiv sehen die Verbände den Vorschlag der Belgischen Ratspräsidentschaft, bis Ende Dezember 2028 Ziele für die Abfallvermeidung, Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien festzulegen. Das sei nötig, da die derzeit verfügbaren Abfallmengen die Nachfrage übersteigen und sich dadurch die Absatzmöglichkeiten verringern würden. „Die Branche der Second-Hand-Märkte und des Textilrecyclings befindet sich in einer tiefen Krise“, heißt es in der Stellungnahme. Die erweiterte Herstellerverantwortung sei „sehr dringend erforderlich“, um eine hochwertige Kreislaufwirtschaft für Textilien zu ermöglichen. Dazu gehöre insbesondere die Nutzung von Recyclingfasern als Rohstoff zur Produktion neuer Textilien, der Ausbau neuer Sortierinfrastrukturen und eine finanzielle Verlässlichkeit für Innovationen. Die Organisationen plädieren daher für eine verkürzte Umsetzungsfrist zur Einführung der EPR auf nationaler Ebene von 18 Monaten statt 30 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Abfallrahmenrichtlinie.

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