
Die erste Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) im Rahmen des Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetzes (EWKFondsG) sorgt für Unmut bei den betroffenen Unternehmensverbänden. Das UBA hat entschieden, dass unbefüllte Ayranbecher ohne Deckel, die als industrielle Vorprodukte an Abfüller geliefert werden, als „Getränkebecher“ klassifiziert werden und künftig mit einer Sonderabgabe von 1.236 € pro Tonne belegt werden sollen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur Empfehlung der Einwegkunststoffkommission, die einstimmig gegen diese Einstufung votiert hatte.
„Wir bedauern, dass das UBA in seiner ersten Entscheidung von den Empfehlungen der Experten aus Wirtschaft, kommunalen Spitzenverbänden und Umweltverbänden abweicht“, so Karin Monke vom Milchindustrie-Verband. „Diese Entscheidung ist problematisch und führt letztendlich zu höheren Kosten für die Verbraucher“, fügt sie hinzu. Insbesondere die Bewertung der Kennzeichnung der Ayranbecher mit dem Schildkröten-Piktogramm als ausschlaggebend wird kritisiert. „Die Kennzeichnung durch den Becherhersteller ist eine Vorsichtsmaßnahme aufgrund der unklaren Gesetzeslage und kann nicht als Begründung für die Einstufung als EWKFondsG-Produkt herangezogen werden“, erläutert Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Engelmann betont, dass das Piktogramm nicht Ursache, sondern Folge einer Einstufung als Einweg-Kunststoff-Getränkebecher sei. „Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass Hersteller, die das Piktogramm nicht anbringen, von den Pflichten des EWKFondsG befreit wären. Das kann nicht sein“, so Engelmann weiter.
Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob unbefüllte industrielle Vorprodukte wie leere Becher ohne Deckel überhaupt unter das Gesetz fallen, da sie nicht als Müll in der Umwelt landen können. „Selbst wenn man den leeren Becher als erfasst ansieht, handelt es sich nicht um einen Getränkebecher, sondern um einen Getränkebehälter, was die Höhe der Sonderabgabe und somit die Kosten für die Verbraucher betrifft“, erklärt Engelmann. Für unbefüllte Getränkebehälter beträgt die Sonderabgabe lediglich 181 € pro Tonne.
Ob gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt wird, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über Verfassungsbeschwerden gegen das EWKFondsG, wobei die finanzverfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer staatlichen Sonderabgabe im Mittelpunkt stehen. Die Wirtschaft setzt sich für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der EU-Vorgaben ein.



