Der Stichtag rückt immer näher. Ab dem 30. September werden Dämmstoffabfälle, die mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, abfallrechtlich als gefährlich eingestuft. Das sieht die im Frühjahr in Kraft getretene Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vor. Vor allem ...
HBCD-Entsorgungsengpass: ITAD fordert pragmatische und umsetzbare Lösungen
Monochargen stellen Verbrenner vor Probleme / IVH für Moratorium
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