Hannover: Gebührensatzung für 2017 bis 2019 unwirksam

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Normenkontrollverfahren die Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) für die Jahre 2017 bis 2019 für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil (Az. 9 KN 15/17 vom 16. Juni 2022) fehlt dem aha eine wirksame Rechtsgrundlage für die Gebührenbescheide des entsprechenden Zeitraums. Allerdings könne der Zweckverband nachträglich eine fehlerfreie Kalkulation erstellen und die Gebührensätze rückwirkend neu festsetzen, teilte das OVG mit. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das Gericht nicht zugelassen.

Nach Angaben des OVG hatte sich der Antragsteller gegen die zum 1. Januar 2017 von 5,06 € auf 5,70 € erhöhte monatliche Grundgebühr je Wohnung gewandt, da die Erhöhung seiner Ansicht nach nicht auf einer ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Kalkulation beruht habe. Der 9. Senat des OVG folgte der Argumentation des Klägers und begründete das mit einer nicht den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes entsprechenden Berechnung. Demnach müssen etwaige Kostenüber- und Unterdeckungen, die am Ende eines Kalkulationszeitraums festgestellt werden, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ausgeglichen werden. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen also nach Ablauf eines Kalkulationszeitraums die Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den zuvor kalkulierten Kosten ermitteln....

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