Gutachten: Regierung schwächt ohne Not kommunale Entsorgung

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"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz schwächt ohne Not die kommunale Hausmüllentsorgung. Die vorgesehene Ausweitung der Möglichkeit gewerblicher Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen ist europarechtlich nicht erforderlich.“ Zu diesem Fazit gelangt Hartmut Gaßner von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. in einem neuen Rechtgutachten für die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA).

Das Gutachten widerspricht Behauptungen des Bundesumweltministeriums (BMU) und der Bundesregierung, das Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts sei mit Blick auf das Europarecht per Gesetz zu korrigieren. Dies sei eine fortgesetzte Fehlinterpretation der Bedeutung gewerblicher Sammlungen zur Begründung von Überlassungspflichten. „Die Fehlinterpretation des EU-Rechts durch das BMU ist ein politischer Dauerbrenner, dem endlich Einhalt zu gebieten ist“, stellt Gaßner fest. EU-rechtlich hätte die Regierung ohne Weiteres die Möglichkeit, im Gesetz den Verzicht auf jeglichen privatwirtschaftlichen Wettbewerb im Bereich der kommunalen Haushaltsentsorgung zu regeln.

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