
Die im Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie organisierte Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe (QGH) hat die Güte- und Prüfbestimmungen für WPC‑Terrassendielen grundlegend überarbeitet. Das neue Regelwerk löst die bisherigen Bestimmungen von 2017 vollständig ab und grenzt die Qualitätsanforderungen noch stärker von der Norm ab, teilte die QGH mit.
Die Güte- und Prüfbestimmungen überschreiten nach Angaben der QGH in vielen Punkten die einschlägige Norm DIN EN 15334-4. Hierzu wurden etwa Prüfmethodiken aktualisiert, Prüfzyklen angepasst und deutlich verschärfte Anforderungen speziell für massive und coextrudierte Dielen formuliert. Zusätzlich zur Norm werden Vorgaben für die Qualität der Rohstoffe, für eine verpflichtende Fremdüberwachung und Aspekte zur Nachhaltigkeit in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt. Hierzu zählen unter anderem ein Mindestgehalt von 50 Prozent Holzanteil im Kernmaterial, ausschließlich aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Dabei kann der Holzanteil ganz oder teilweise aus stofflich verwertbarem Altholz gemäß der Altholzverordnung bestehen. Hinzu kommen erhöhte Qualitätsanforderungen an Polymerkomponenten bis hin zur Verpflichtung, die Rücknahme für gebrauchte Dielen aus der eigenen Produktion anzubieten und diese bei technischer Eignung zur Produktion neuer Dielen einzusetzen.
Die in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Grenzwerte sind für unterschiedliche Dielenarten gestaffelt definiert und gehen bis auf wenige Ausnahmen deutlich über die Anforderungen der Norm hinaus. WPC nutzt Nebenprodukte der Forst‑ und Sägeindustrie und ist stofflich mehrfach recycelbar. „WPC‑Terrassen sind durch ihre Langlebigkeit, Ressourcenschonung und Wiederverwertbarkeit ein praktisches Beispiel gelebter Kreislaufwirtschaft“, erklärte QGH-Geschäftsführerin Anemon Strohmeyer.
Der Beitrag wurde nachträglich um den Hinweis zum Altholzanteil gemäß der Altholzverordnung ergänzt.



