Der Eigentümer eines Grundstücks kann neben seinen Mietern oder Pächtern als öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer angesehen werden und darf daher für die Entrichtung von Abfallgebühren herangezogen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Urteil vom 27. Februar entschieden ...
Grundstückseigentümer muss Abfallgebühren entrichten
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