Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungs- gericht in Münster hat in dieser Woche grünes Licht für gewerbliche Altpapiersammlungen in Jüchen, Kaarst und Neuss gegeben. Der 20. Senat hat in drei Berufungsverfahren die Untersagungsverfügungen des Rhein-Kreises Neuss aufgehoben. Die privaten Entsorger waren zunächst im Auftrag der drei Kommunen tätig. Im Jahr 2008 lösten die Kommunen die bestehenden Auftragsverhältnisse, woraufhin die Unternehmen die Sammlungen eigenständig weiterführten.
Der Kreis, der für die Verwertung des von den Kommunen gesammelten Altpapiers zuständig ist, untersagte im Juli 2010 die Sammlungen auf der Grundlage des damals geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die Richter konnten jedoch nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz keine überwiegenden öffentlichen Interessen feststellen, die den Sammlungen entgegenstünden.
Weder die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch die des Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen seien gefährdet, so die Richter. Außerdem seien die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht wesentlich beeinträchtigt.