GRS kontert VKU-Gutachten zur Textil-EPR: Kommunale Sammelhoheit „unvereinbar“ mit EU-Recht

Änderung des KrWG bezüglich Getrennterfassungspflicht für örE gefordert

Die Debatte um die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien geht in die nächste Runde. Im Auftrag des Rücknahmesystems GRS PRO Textil stellt der Kölner Verwaltungsrechtler Anno Oexle zentrale Prämissen in Frage, auf die der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seine Position stützt. Der VKU-Ansatz, der auf den Erhalt der kommunalen Hoheit über die Altkleidererfassung und eine rein finanzierende Rolle der Hersteller hinausläuft, sei „unvereinbar“ mit den unionsrechtlichen Vorgaben. Laut Oexle folgt aus der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie vielmehr, dass die Sammelverantwortung an die Herstellerorganisationen übertragen werden müsse. Besonders brisant: Die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Getrennterfassungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) für Textilabfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) widerspreche der künftig geltenden europäischen Regelung und sei „an diese Rechtslage anzupassen“. 

Gestritten wird im Kern um den Primärzugriff auf die Stoffströme und darum, wer das System operativ steuert: Kommunen oder Herstellerorganisationen (Producer Responsibility Organisations, PRO). Wie berichtet leiten die VKU-Gutachterinnen Angela Dageförde und Andrea Vetter ihren EPR-Modellvorschlag im Wesentlichen von der nationalen Getrenntsammlungspflicht der örE ab. Darauf aufbauend plädieren sie dafür, „tradierte und bewährte“ Strukturen bei Kommunen und gemeinnützigen Sammlern weiterzuentwickeln und über Herstellerbeiträge zu finanzieren. 

Abfallrahmenrichtlinie begründet keine Getrenntsammelpflicht der örE

Genau an dieser Prämisse setzt Oexle in seiner Stellungnahme an. Der zentrale Angriffspunkt: Aus EU-Recht ergebe sich gerade keine Verpflichtung der örE zur getrennten Erfassung von Textilabfällen. Die Abfallrahmenrichtlinie bestimme in Artikel 11 zwar das „Ob“ der Getrenntsammlung, mache aber „keinerlei Vorgaben für das ‚Wie‘“ und lege somit auch nicht fest, dass die örE zwingend verantwortlich sind....

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