Die Altholzverordnung, in Kraft getreten Anfang März 2003, ist in die Jahre gekommen und bedarf der Novellierung, auch weil sie nur schwer in die Praxis umgesetzt werden kann und die Defizite im Vollzug offenkundig sind. Darin sind sich Verbände, so der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), ...
Große Teile der Altholzbranche plädieren für Novellierung der Altholzverordnung
Verordnung in die Jahre gekommen / Qualitätssicherung im Fokus
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