Wer Elektro-Altgeräte entsorgen möchte, muss sie entweder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Vertreiber oder dem Hersteller geben. Diese Regelung gilt nicht nur für Altgeräte aus privaten Haushalten, sondern auch für Geräte aus dem gewerblichen Bereich. Darauf hat das Verwaltungsgericht ...
Gericht: Verwerter ohne direkten Zugriff auf gewerbliche Altgeräte
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