Gericht: Trocknung von Klärschlamm keine Tätigkeit des Produzierenden Gewerbes

Finanzgericht Hamburg lehnt eine Stromsteuerbegünstigung ab

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Die Trocknung von Klärschlämmen ist keine Tätigkeit des Produzierenden Gewerbes. Zu dieser Ansicht ist das Finanzgericht Hamburg in einem bereits im März verkündeten Urteil gekommen (Az. 4 K 90/13 von 23.03.2015). Die Trocknung von Klärschlamm sei weder als Recycling noch als die Herstellung eines chemischen ...

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