Im Streit um die Deponierung der beim Rückbau des Kernkraftwerkes Brunsbüttel anfallende Stoffe hat das Verwaltungsgericht Schleswig einen Zuweisungsbescheid des Landesamtes für Umwelt aufgehoben. Gegen diesen Bescheid hatten in zwei parallelen Verfahren die Hansestadt Lübeck (6 A 228/21) und die AVG Johannistal Abfallverwertungsgesellschaft (6 A 10022/21) geklagt. Der freigemessene Abfall, der beim Rückbau des Atomkraftwerks Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen entsteht, sollte auf den Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal in der Gemeinde Gremersdorf im Kreis Ostholstein abgelagert werden....
Gericht kippt Zuweisungsbescheid für freigemessene Abfälle aus AKW Brunsbüttel
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