Die Rahmenvorgabe der Stadt Wilhelmshaven zur Einführung von Gelben Tonnen für Leichtverpackungen ist unzulässig. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab einer Klage eines dualen Systems gegen die Vorgabe der Kommune statt und hob sie auf (Urteil vom 28.09. 2022, Az.: 15 A 3633/19). Gegen das Urteil, dessen Begründung noch nicht schriftlich vorliegt, kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden....
Gericht hebt Rahmenvorgabe für Einführung gelber Tonnen auf
Mischsystem von Sack und Tonne in Stadt Wilhelmshaven nicht zulässig
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