Das bei der Säuberung und Instandhaltung von Wirtschaftswegen anfallende Fräsgut darf nicht einfach auf angrenzende Felder gekippt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 4 K 1055/13.NW vom 24. Juli 2014). Insbesondere bei frisch zur Aussaat ...
Gemeinde darf Fräsgut nicht einfach auf Felder kippen
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