Geldstrafe wegen nicht gezahltem Mindestlohn

|
|

Wegen „fahrlässiger Unterschreitung des Mindestlohns“ hat das Amtsgericht Osnabrück einen Alttextilrecycler zu einer Geldstrafe von exakt 29.425,20 € verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der seinerzeit in Nordhorn ansässige Unternehmer von Januar 2010 bis Oktober 2010 sowie im Januar 2011 ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -