
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat einen Bauunternehmer wegen der illegalen Ablagerung von Bauschutt in einem Waldgebiet bei Ottersberg in der Pfalz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von 30.000 € verurteilt. Das berichtet der SWR. Das Gericht sei damit bei der Bewährungsstrafe knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Verteidigung habe hingegen einen Freispruch gefordert und noch im Gerichtssaal angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der Unternehmer auf dem ihm gehörenden Waldgrundstück insgesamt rund 23.000 Tonnen Erde und Bauschutt abgelagert, heißt es in dem Bericht weiter. Dabei hätte ihm bewusst sein müssen, dass dies illegal sei, da entsprechende Anträge auf Ablagerung von Erdaushub mehrfach von den zuständigen Behörden abgelehnt wurden. Dennoch habe er dort dutzende Lkw-Ladungen unerlaubterweise abgelagert. Proben hatten zum Glück immerhin ergeben, dass der abgelagerte Bauschutt ungiftig ist.
Laut früheren Berichten hat der Beschuldigte nach eigenen Angaben 1.000 Tonnen des abgelagerten Mülls abtransportieren und ordnungsgemäß entsorgen lassen. Dafür seien Kosten von über 80.000 € angefallen. Für den Rest stockt der Abtransport noch. Der Anwalt des Bauunternehmers vermutet, dass diese vom Vorbesitzer abgelagert wurden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als zuständige Behörde hatte die Kosten für die Entsorgung der Gesamtmenge auf einen sechsstelligen Betrag geschätzt.
Aufgedeckt hatte den Fall die Rheinpfalz. Ein Redakteur der Regionalzeitung berichtet auf Linkedin ausführlich über die Recherche dazu.



