Gebührenüberschüsse müssen allen Nutzern zukommen

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Rücklagen aus in der Vergangenheit angefallenen Gebührenüberschüssen müssen bei ihrer Auflösung auch all jenen Gebührenschuldnern zu Gute kommen, die zur Anhäufung dieser Überschüsse beigetragen haben. Das geht aus einer Pressemittelung des Verwaltungsgerichts Ansbach zu einem Urteil über den aktuellen ...

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