Für die Aufstellung eines Altkleidercontainers können satzungsgemäß festgelegte Sondernutzungsgebühren in Höhe von 2.000 € pro Jahr angemessen sein. Das geht aus einem Beschluss in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hervor (5 B 2343/16, 22.02.2017). Nach dem ...
Gebühren von 2.000 € für einen Altkleidercontainer angemessen
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