Gauner zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet

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Wer gewerbliche Einkünfte aus rechtswidrigem Handeln erzielt, ist wie andere Gewerbetreibende Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Darauf verweist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2014 ...

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