Bei der Entsorgung von Speiseresten kommt ein tauschähnlicher Umsatz nicht in Betracht. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster Mitte Oktober entschieden und damit der Klage eines Landwirts teilweise stattgegeben (Az. 5 K 4749/09 U vom 19. Oktober 2011). Die Bemessungsgrundlage für die erbrachte Leistung – also ...
FG Münster: Kein tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung von Speiseabfällen
Speisereste wertlos für Leistungsempfänger / Revision zugelassen
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