Die ausschließliche Verwendung von Eluatgrenzwerten in der geplanten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken ist gesetzeskonform. Auf Feststoffwerte kann daher in der EBV verzichtet werden, konstatiert das FEhS-Institut für Baustoff-Forschung und stützt ...
FEhS wehrt sich gegen Feststoffwerte für Schlacken in Ersatzbaustoffverordnung
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