Das FEhS-Institut für Baustoff-Forschung hat nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) seinen Leitfaden „Eisenhüttenschlacke: Wertvoller Rohstoff für einen nachhaltigen Verkehrswegebau“ aktualisiert. Die Publikation gibt öffentlichen Verwaltungen, privaten Bauherren und Bauunternehmen technische sowie administrative Hilfestellung bei der Verwendung der industriellen Gesteinskörnungen aus dem Nebenprodukt der Stahlherstellung, teilte das FEhS-Institut mit.
In fünf kompakten Kapiteln und einem Anhang mit technischen Regelwerken und Übersichtstabellen informiere der Leitfaden über die Eigenschaften von Eisenhüttenschlacken, die physikalisch-chemischen Anforderungen für deren Einbau sowie die Güteüberwachung der schlackenbasierten Baustoffe im Verkehrswegebau.
„Mit der EBV haben wir erstmalig ein bundesweit einheitliches Regelwerk zum Einsatz unserer Sekundärbaustoffe im Verkehrswegebau“, sagte der Geschäftsführer des FEhS-Instituts, Thomas Reiche. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft und zum ressourcenschonenden, umweltverträglichen Bauen. „Zusätzlich brauchen wir jetzt eine weitere Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Justitiabilität der dort bereits formulierten Bevorzugung von Sekundärbaustoffen“, forderte er.
Das FEhS-Institut weist darauf hin, dass Eisenhüttenschlacken als Baustoffe in der Zement- und Betonindustrie sowie im Straßen- und Verkehrsbau sowie als Düngemittel verwendet werden. In Deutschland, wo jährlich rund 12 Mio Tonnen des Sekundärrohstoffs produziert würden, seien durch den Einsatz von schlackenbasierten Baustoffen im Verkehrswegebau in den letzten sieben Jahrzehnten 625 Mio Tonnen Natursteine ersetzt worden.