Fallobst ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung. Darauf hat die Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwaldkreis (AWN) hingewiesen. Fallobst dürfe daher nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden, heißt es in der Mitteilung des AWN. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu ...
„Fallobst ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung“
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